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Recht
18.06.2020
Lehrgang Schornsteinfegerhandwerksrecht

Kursnummer: GBFS 20-3631128
Anmeldeschluß: 11.06.2020
Teilnehmerplätze insgesamt: 24
Zertifikat über Teilnahme: ja
Zeitumfang: 8 Schulstunden
Bildungsprämiengutschein: nein
Zielgruppe: Schornsteinfeger/innen, Schornsteinfegermeister/innen

Lehrgangsbeschreibung:
Neben der Beantwortung von klassischen Fragestellungen aus dem Schornsteinfegerrecht, wie z. B. der rechtlichen Einordnung der Feuerstättenschau und dem Erlass eines Feuerstättenbescheides, werden auch praktische Fragestellungen aus dem täglichen Leben beantwortet. Welche Vollmachten kann bzw. muss der Bevollmächtigte im Nachweisverfahren akzeptieren, können Dritte mit Rechtsbehelfen gegen einen Feuerstättenbescheid vorgehen und ab welchem Zeitpunkt ist der Bevollmächtigte verpflichtet, eine anlasslose Überprüfung vorzunehmen? Komplettiert wird das Seminar u. a. durch die Beantwortung von Fragen zum Mängelverfahren, der Ersatzvornahme und dem Zweitbescheidsverfahren. Ein besonderes Augenmerk soll in diesem Zusammenhang auch der Darstellung von zulässigen Aufsichtsmaßnahmen gegen den Bevollmächtigten gewidmet werden. In diesem Zusammenhang werden auch die immer wieder auftretenden Kollisionen mit den freien Tätigkeiten angesprochen und Ansätze aufgezeigt, wie diese im Spannungsfeld zwischen Verwaltungsrecht, Datenschutz und Zivilrecht rechtskonform gelöst werden können. Eine detaillierte Besprechung von aktuellen Urteilen zum Schornsteinfegerrecht runden dieses Themengebiet ab.

Themenplan
  • Eigentümerpflichten
  • Erteilung einer Vollmacht durch den Pflichtigen
  • Nachweisverfahren
  • Anlassbezogene Überprüfung
  • Feuerstättenschau
  • Feuerstättenbescheid
  • Mängelverfahren
  • Nichterfüllung, Zweitbescheid und Ersatzvornahme
  • Aussichtsmaßnahmen (Verweis und Warnungsgeld)
  • Kehrbuch und Nutzung von Kehrbuchdaten
  • Berufsrechtliche Pflichten, insbesondere Neutralitätsgebot
  • Straf- und Bußgeldvorschriften
  • Aktuelle Urteile mit Bezug zum Schornsteifegerwesen

Lehrgangsziel:
Das Seminar „Schornsteinfegerhandwerksrecht“ verfolgt das Ziel, die klassischen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen aus dem Kernbereich des Schornsteinfegerrechts für den juristischen Laien verständlich darzustellen, die daraus entstehenden „Sollbruchstellen“ in der täglichen Arbeit zu identifizieren und dem Bevollmächtigten Hilfestellung bei der Bewältigung dieser komplizierten Rechtsmaterie zu geben.


Verpflegung:
Das Tageverpflegung umfasst ein Mittagessen sowie Warm- und Kaltgetränke.

Veranstaltungsort in Hannover:
Innung Hannover, Hollerithallee 1d, 30419 Hannover

Parkplätze:
Es stehen ca. 110 Parkplätze auf dem Grundstück zur Verfügung. Weitere Parkmöglichkeiten sind in unmittelbarer Umgebung in ausreichender Anzahl kostenfrei vorhanden.
 
 
 
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um unsere Lehrgänge und unsere Dienstleistungen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen aus Langenhagen,
Ihr Team der GBFS mbH


Telefon: 0511-77036-25, Telefax: 0511-77036-99, E-Mail: info@gbfs-mbh.de