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Betriebsorganisation, Recht
21.04.2020
Lehrgang Datenschutzrecht - Die rechtmäßige Speicherung von "Kundendaten" im hoheitlichen und privaten Bereich

Kursnummer: GBFS 20-3745707
Anmeldeschluß: 14.04.2020
Teilnehmerplätze insgesamt: 20
Zertifikat über Teilnahme: ja
Zeitumfang: 8 Schulstunden
Bildungsprämiengutschein: ja
Zielgruppe: Schornsteinfeger/innen

Lehrgangsbeschreibung:
Durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) kommen auf den Schornsteinfegerbetrieb diverse Veränderungen zu, die eine intensive Beschäftigung mit den Details der zum Teil äußerst komplexen neuen Gesetzeslage erfordern. Bestehende Verfahrensabläufe müssen überdacht, vorhandene Datenverarbeitungen angepasst und neue gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden. Die DS-GVO führt zudem Instrumente ein, die weit über den bisherigen Rechtsrahmen hinausgehen. Neben neuen Vorschriften zur Umsetzung der technisch-organisatorischen Datensicherung im Betrieb sind es insbesondere neue formelle Anforderungen, wie die Verpflichtung zur schriftlichen oder elektronischen Information der von einer Datenverarbeitung betroffenen Person, die auf Dauer dazu führen werden, dass sich kein Schornsteinfegerbetrieb mehr diesem Thema verschließen kann. Beispielsweise ist jeder Schornsteinfeger bereits seit dem 25.05.2018 in bestimmten Fällen zwingend verpflichtet, mit dem Anbieter von Softwarelösungen datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitungsverträge abzuschließen. Durch die Aufteilung der Leistungen eines Schornsteinfegerbetriebs in einen hoheitlichen und einen freien Teil ergeben sich weitere datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen, die im Einklang mit dem Trennungsgebot zu lösen sind. Darüber hinaus werden die Grundlagen der rechtmäßigen Speicherung von personenbezogenen Daten, der Erteilung von wirksamen Einwilligungserklärungen sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Weitergabe an Dritte besprochen. In diesem Zusammenhang werden auch Lösungen aufgezeigt, wie die Übergabe der privaten Kundendaten eines Schornsteinfegerbetriebs an einen Nachfolger datenschutzkonform ausgestaltet werden kann. Ein weiterer Teil des Seminars befasst sich mit Fragen der Einwilligung in Werbemaßnahmen und den Fallgruppen, in denen der Schornsteinfeger ohne eine entsprechende Einwilligung Werbemaßnahmen vornehmen darf. Die zur Umsetzung der DS-GVO erforderlichen datenschutzrechtlichen Formblätter werden im Rahmen des Seminars vorgestellt und ausführlich besprochen.

Dozent: Rechtsanwalt Dr. Karsten Felske, Justiziar der Handwerkskammer Münster, berät seit vielen Jahren Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks

Lehrgangsziel:
Das Seminar soll in erster Linie dazu dienen, die Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks auf die kommenden gesetzlichen Rahmenbedingungen vorzubereiten. Neben der kompletten Darstellung des hoheitlichen und privaten Datenschutzrechts besteht ein Großteil des Seminars in der Vorstellung der benötigten Formulare, beispielsweise einer Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung bei freien Tätigkeiten.“


Verpflegung:
Die Tagesverpflegung umfasst belegte Brötchen sowie Kalt- und Warmgetränke.

Veranstaltungsort in Aurich:
Innung Ostfriesland, Straße des Handwerks , 26603 Aurich

Parkplätze:
Auf dem Gelände der Handwerkskammer steht Ihnen eine Anzahl von Besucherparkplätzen zur Verfügung.
 
 
 
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um unsere Lehrgänge und unsere Dienstleistungen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen aus Langenhagen,
Ihr Team der GBFS mbH


Telefon: 0511-77036-25, Telefax: 0511-77036-99, E-Mail: info@gbfs-mbh.de