Gesellenbildung, Recht

03.06.2020
BImSchV - Pflichten - feste Brennstoffe

Festigung und Vertiefung der Kenntnisse über die Bundes-Immisionsschutz-Verordnung.

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Lehrgang vom 03.06.2020 bei der Innung Osnabrück-Emsland

Alle Informationen zum Lehrgang

  • Kursnummer: GBFS 20-3777950
  • Anmeldeschluß: 27.05.2020
  • Teilnehmerplätze insgesamt: 15
  • Zertifikat über Teilnahme: ja
  • Zeitumfang: 8 Schulstunden
  • Zielgruppe: Schornsteinfegermeister/-innen

Dieses Tagesseminar geht auf die Grundsätzlichkeiten der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ein.

Die Praxis hat gezeigt, dass es immer wieder zu Auslegungsfragen bei den Ableitbedingungen, der Einstufung der Feuerstätten, der Beratungspflicht, und den Messpflichten kommt. Viele Betreiber einer Feuerstätte für feste Brennstoffe sind durch falsche oder fehlerhafte Meldungen in den Medien stark verunsichert.

Rechtliche Sicherheiten bei Kundengesprächen und im Verwaltungsalltag werden in diesem Seminar effektiv vermittelt.

 

Themenplan
  •  BimschV Grundsätze
  •  §§ 1-5 BImSchV und Bedeutung für Betreiber einer Festbrennstofffeuerstätte
  •  Beratung - Holzfeuchtemessung - Einstufung - Überprüfung der Feuerstätte Arbeiten nach BImSchV bei der Feuerstättenschau
  •  Messungen an Feuerstätten für feste Brennstoffe gesetzliche Grundlagen
  •  § 19 Ableitbedingungen - Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit
Die Tagesverpflegung umfasst belegte Brötchen und Kalt- und Warmgetränke.

Veranstaltungsort in Fürstenau

  • Adresse: Innung Osnabrück-Emsland, Hollensteder Str. 11, 49584 Fürstenau
  • Parkplätze: Es stehen 25 Parkplätze zur Verfügung. Zusätzlich verfügt unser Standort über eine Ladestation für Elektrofahrzeuge.


Ihr/e Ansprechpartner/in für den Lehrgang

  • Benita Voß, Assistentin für Fort- und Weiterbildung

    0511-770 36 25 E-Mail schreiben

Kontaktformular an Benita Voß

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